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   BGH, 10.04.1979 - 2 StR 133/79   

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https://dejure.org/1979,6529
BGH, 10.04.1979 - 2 StR 133/79 (https://dejure.org/1979,6529)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1979 - 2 StR 133/79 (https://dejure.org/1979,6529)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1979 - 2 StR 133/79 (https://dejure.org/1979,6529)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit der Aussage einer Zeugin im Rahmen einer früheren richterlichen Vernehmung, wenn sich die Zeugin in der Hauptverhandlung auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht als Verwandte beruft - Heranziehung der Bekundungen des vernehmenden Richters aus seiner Erinnerung - ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 2 StR 133/79
    Frühere Vernehmungen eines die Aussage gemäß § 52 StPO verweigernden Zeugen dürfen nicht verwertet werden (BGHSt 2, 99); vielmehr darf nur das herangezogen werden, was der vernehmende Richter über die vor ihm abgegebenen Erklärungen des über sein Zeugnisverweigerungsrecht ordnungsgemäß belehrten Zeugen aus seiner Erinnerung bekundet.
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 2 StR 133/79
    Hierbei darf dem Richter zwar sein Vernehmungsprotokoll vorgehalten werden, verwertbar ist jedoch nur das, was auf den Vorhalt hin in die Erinnerung des Richters zurückkehrt, und es genügt nicht, wenn er nur erklärt, er habe die Aussage richtig aufgenommen (BGHSt 21, 149, 150; 11, 338, 341).
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 2 StR 133/79
    Hierbei darf dem Richter zwar sein Vernehmungsprotokoll vorgehalten werden, verwertbar ist jedoch nur das, was auf den Vorhalt hin in die Erinnerung des Richters zurückkehrt, und es genügt nicht, wenn er nur erklärt, er habe die Aussage richtig aufgenommen (BGHSt 21, 149, 150; 11, 338, 341).
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